Wenn ein Laderaum diese Stoffe in loser Schttung oder unverpackt enthlt, muss in allen anderen Rumen des Schiffes, die von der Besatzung betreten werden, die Konzentration von aus der Ladung herrhrenden giftigen Gasen und Dmpfen mindestens einmal in acht Stunden mit einem Toximeter gemessen werden. Die Messergebnisse mssen schriftlich festgehalten werden.